AGB

Allgemeine Lieferbedingungen

§1 Allgemeines

(1)Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2)Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos
ausführen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen und mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(3)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§2 Liefer- und Leistungszeit

(1)Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch uns.

(2)Fälle höherer Gewalt, die die Vertragspartner ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer
Vertragspflichten hindern, entbinden beide Vertragspartner bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der
Erfüllung des Vertrages. Derjenige Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt eingetreten ist, hat den
anderen Vertragspartner unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Unmöglichkeit der Beschaffung
von Transportmitteln, ferner Streiks und Aussperrungen werden einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.

(3)Die Lieferung erfolgt als Selbstlieferung und ist hinsichtlich der Leistungszeit freibleibend.

(4)Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

(5)Die Einhaltung unserer Lieferbedingungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§3 Gefahrübergang, Transport

(1)Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma
übergeben worden ist oder zwecks Versendung durch uns unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne
unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.

(2)Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

§4 Preise

(1)Soweit wir ausdrücklich schriftlich ein verbindliches Angebot abgeben, halten wir uns an diese Preise 30
Tage ab Angebotsdatum gebunden.

(2)Maßgeblich sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die
Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk (EXW).

(3)Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

§5 Zahlung

(1)Wir berechnen die Ware grundsätzlich zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft.

(2)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug)
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank p.a. zu
fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt,
diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des
Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3)Wechsel akzeptieren wir nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden
lediglich erfüllungshalber entgegengenommen.

(4)Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Scheckzahlungen ist das Datum der Scheckeinlösung maßgeblich.

(5)Sofern der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht
einlöst oder seine Zahlungen einstellt, ferner wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu
stellen, und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel entgegengenommen haben. In diesem Falle
sind wir darüber hinaus berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die
Restlieferung von der vollständigen Begleichung der Außenstände abhängig zu machen.

(6)Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug und zweimal vergeblich gemahnt worden, haben wir das Recht,
die Ware zu verwerten.

(7)Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn diese auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen
und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

§6 Gewährleistung und Haftung

(1)Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche aus Verzug.

(3)Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(4)Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus
welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die am Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere Haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers.

(5) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder
Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Versicherung beschränkt.

§7 Eigentumsvorbehalt

(1)Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag
vor. Bei rechtswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag,
es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Verkaufssache zu deren Verwertung befugt.
Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener
Verwertungskosten anzurechnen.

(2)Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3)Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt.) ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der
Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.

(4)Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das
gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Gleiches gilt für die Vermengung. Dies gilt auch,
wenn eine neue Hauptsache entsteht.

(5)Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers soweit freizugeben,
als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§8 Weitere Bestimmungen

(1)Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser vertraglichen Vereinbarung ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung abzutreten.

(2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist
ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. An
diesem ist auch der Gerichtsstand, mit der Maßgabe, daß wir auch am Gerichtsstand des Bestellers Klage
erheben können.

(3)Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die
dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar
werden sollte.

(4)Wir weisen gemäß §26 BDSG darauf hin, daß Kundendaten gespeichert werden.

ARTS Music e.K. Reisen, den 01.01.2006

Zuletzt angesehen